B.S.f.G.

Um einen reibumgslosen Prüfablauf zu gewährleisten und um sicher zu stellen , dass keine Nachprüfung erforderlich ist sollten die Folgendes beachten:

  • Das Gerät muss funktionsbereit sein, die Schlüssel vorhanden
  • die Software darf nicht verfristet sein
  • kleiner und grosser Zulassungsschein muss vorhanden sein.
  • eine verantwortliche Person sollte vor Ort oder leicht erreichbar sein
  • wenn möglich, dass Gerät vor der Prüfung auslesen
  • Das Gerät muss in seinen spielwichtigen Teilen der Zulassung entsprechen

    Also Software, Münzprüfer, Software, Zusatzgeräte etc.